Wer eine neue Einfahrt, einen Stellplatz oder eine Garagenzufahrt anlegt, braucht in den meisten Fällen eine Bordsteinabsenkung am öffentlichen Gehweg. Was viele nicht wissen: Bordstein und Gehweg gehören nicht zum eigenen Grundstück, sondern zum öffentlichen Straßenraum – und dort darf nur mit Zustimmung der Kommune gebaut werden. Regelmäßiges Überfahren eines nicht abgesenkten Bordsteins ist unzulässig und beschädigt Bord und Gehweg.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie die Genehmigung abläuft, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und warum die Ausführung in Fachbetriebshände gehört. Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte – ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung.
Genehmigung: Ohne die Kommune geht nichts
Die Bordsteinabsenkung ist genehmigungspflichtig. Zuständig ist der Straßenbaulastträger – bei innerörtlichen Straßen in der Regel die Stadt oder Gemeinde, bei Kreis- oder Landesstraßen die entsprechende Behörde. Beantragt wird je nach Kommune eine Zufahrtsgenehmigung bzw. eine Sondernutzungs- oder Aufgrabungserlaubnis; dem Antrag liegen meist ein Lageplan und eine kurze Beschreibung der geplanten Zufahrt bei.
Die Kommune prüft dabei unter anderem Sichtverhältnisse, Abstände zu Kreuzungen, Bäumen, Laternen und Leitungen sowie die Breite der Absenkung. Viele Gemeinden schreiben außerdem vor, dass die Arbeiten nur von einem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen. Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen und stimmen die Ausführung direkt mit der Behörde ab.
Was kostet eine Bordsteinabsenkung?
Für eine typische Absenkung über 3 bis 5 Meter Breite – inklusive Ausbau der alten Borde, Setzen der Tiefborde in Beton und Anpassung des Gehwegs – liegen die Kosten meist zwischen 500 und 2.000 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Kommune für Genehmigung und Abnahme, die je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Bordsteinabsenkung 3–4 m (Standardfall) | ca. 500–1.200 € |
| Bordsteinabsenkung 5 m und breiter | ca. 1.000–2.000 € |
| Gehweganpassung / Pflasterarbeiten | je nach Fläche, ca. 80–160 €/m² |
| Verwaltungsgebühren der Kommune | je nach Gemeinde, oft ca. 50–300 € |
Diese Faktoren beeinflussen den Preis
Warum die Spanne so groß ist? Diese Punkte machen den Unterschied:
- Breite der Absenkung: Je mehr Bordsteine getauscht werden, desto höher Material- und Arbeitsaufwand.
- Aufbau des Gehwegs: Ein gepflasterter Gehweg lässt sich anpassen und unsichtbar wieder schließen, Asphalt- oder Plattenbeläge sind aufwendiger.
- Höhenunterschied: Muss der Gehweg auf mehreren Metern Länge neu profiliert werden, steigt der Aufwand.
- Hindernisse im Untergrund: Leitungen, Kabel oder Baumwurzeln im Gehwegbereich erfordern vorsichtiges Arbeiten.
- Auflagen der Kommune: Manche Gemeinden schreiben bestimmte Bordsteintypen oder Ausführungsdetails vor.
So läuft die Absenkung ab
Von der Idee bis zur fertigen Zufahrt sind es fünf Schritte:
- 1. Antrag: Zufahrtsgenehmigung mit Lageplan bei der Stadt oder Gemeinde einreichen – wir helfen bei den Unterlagen.
- 2. Genehmigung: Die Kommune erteilt die Zustimmung, oft mit Auflagen zu Breite, Bordtyp und Ausführung.
- 3. Ausbau: Hochborde und angrenzendes Gehwegpflaster werden aufgenommen.
- 4. Einbau: Tiefborde werden in ein Betonfundament mit Rückenstütze gesetzt, der Gehweg wird höhengerecht angepasst und verdichtet.
- 5. Abnahme: Die Kommune nimmt die Arbeiten ab – danach ist die Zufahrt offiziell freigegeben.
Warum Eigenbau keine Option ist
Im öffentlichen Straßenraum dürfen Privatpersonen nicht selbst bauen – wer ohne Genehmigung Bordsteine absenkt, riskiert ein Bußgeld und den Rückbau auf eigene Kosten. Dazu kommt die Haftung: Wird der Gehweg nicht fachgerecht wiederhergestellt und stürzt jemand über eine Kante oder lockere Platte, haftet der Verursacher. Auch technisch ist die Aufgabe anspruchsvoller, als sie aussieht: Tiefborde müssen in Beton mit Rückenstütze gesetzt, Anschlusshöhen exakt eingehalten und der Gehwegaufbau lagenweise verdichtet werden.
Als Fachbetrieb übernehmen wir die Bordsteinabsenkung komplett – von der Abstimmung mit der Kommune über die Ausführung bis zur Abnahme, auf Wunsch zusammen mit der neuen Einfahrt aus einer Hand.
Häufige Fragen
Was kostet es, einen Bordstein absenken zu lassen?
Für eine typische Absenkung über 3 bis 5 Meter liegen die Kosten als Richtwert zwischen 500 und 2.000 Euro, abhängig von Breite und Gehwegaufbau. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Kommune. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung.
Darf ich den Bordstein selbst absenken?
Nein. Bordstein und Gehweg gehören zum öffentlichen Straßenraum – Arbeiten daran sind genehmigungspflichtig und dürfen in vielen Kommunen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenmächtige Absenkungen können Bußgeld und Rückbau auf eigene Kosten nach sich ziehen.
Wie lange dauert eine Bordsteinabsenkung?
Die reinen Bauarbeiten sind meist an 1 bis 2 Arbeitstagen erledigt. Mehr Zeit sollten Sie für die Genehmigung einplanen: Je nach Kommune dauert die Bearbeitung des Antrags einige Wochen.
Brauche ich die Absenkung auch für einen bestehenden Stellplatz?
Wenn Sie regelmäßig über einen nicht abgesenkten Bordstein fahren, ja – das ist unzulässig und beschädigt Bord und Gehweg. Für eine dauerhaft genutzte Zufahrt ist die genehmigte Absenkung der rechtlich saubere Weg.
Konkretes Projekt geplant?
Richtwerte ersetzen keine Besichtigung: Wir schauen uns Ihre Fläche an und erstellen ein kostenloses, unverbindliches Festpreis-Angebot – Antwort innerhalb von 24 Stunden.
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